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Gesetz zur Förderung der Braunkohle im Land Brandenburg§ 3 Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden
Stand: 02.08.2026
Für Siedlungen, in denen eine kontinuierliche sprachliche oder kulturelle
sorbische Tradition bis zur Gegenwart nachweisbar ist, sind im Falle einer
bergbaubedingten Umsiedlung geeignete Wiederansiedlungsflächen innerhalb des
angestammten Siedlungsgebietes der Sorben/Wenden im Sinne des
Sorben/Wenden-Gesetzes anzubieten.