Für Siedlungen, in denen eine kontinuierliche sprachliche oder kulturelle
sorbische Tradition bis zur Gegenwart nachweisbar ist, sind im Falle einer
bergbaubedingten Umsiedlung geeignete Wiederansiedlungsflächen innerhalb des
angestammten Siedlungsgebietes der Sorben/Wenden im Sinne des
Sorben/Wenden-Gesetzes anzubieten.