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§ 3 ID212895 (Brandenburg) — Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden

Gesetz zur Förderung der Braunkohle im Land Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Siedlungen, in denen eine kontinuierliche sprachliche oder kulturelle

sorbische Tradition bis zur Gegenwart nachweisbar ist, sind im Falle einer

bergbaubedingten Umsiedlung geeignete Wiederansiedlungsflächen innerhalb des

angestammten Siedlungsgebietes der Sorben/Wenden im Sinne des

Sorben/Wenden-Gesetzes anzubieten.