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Verfassung des Landes BrandenburgArt 7a (Schutz des friedlichen Zusammenlebens)
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ID212792/7a#abs-1 (1) Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt Antisemitismus, Antiziganismus sowie der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ID212792/7a#abs-2 (2) Das Land fördert das jüdische Leben und die jüdische Kultur.