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Verfassung des Landes BrandenburgArt 17 (Freizügigkeit)
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ID212792/17#abs-1 (1) Alle Menschen haben das Recht auf Freizügigkeit.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ID212792/17#abs-2 (2) Das Recht, sich an jedem beliebigen Ort aufzuhalten und niederzulassen, darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden.