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Gesetz zur Errichtung des Polizeipräsidiums§ 2 Aufgabenüberleitung
Stand: 01.08.2026
Die Aufgaben und Befugnisse
der Polizeipräsidien Frankfurt (Oder) und Potsdam, des Landeskriminalamtes und
der Landeseinsatzeinheit der Polizei gehen auf das Polizeipräsidium über.