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Gesetz zur Errichtung des Polizeipräsidiums§ 3 Personalüberleitung
Stand: 01.08.2026
Die Beamtinnen und Beamten
sowie die Beschäftigten der Polizeipräsidien Frankfurt (Oder) und Potsdam, des
Landeskriminalamtes und der Landeseinsatzeinheit der Polizei werden dem
Polizeipräsidium zugeordnet.