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Gesetz zur Errichtung des Polizeipräsidiums§ 1 Errichtung
Stand: 01.08.2026
Durch Zusammenführung der
Polizeipräsidien Frankfurt (Oder) und Potsdam, des Landeskriminalamtes und der
Landeseinsatzeinheit der Polizei wird ein Polizeipräsidium als Landesoberbehörde
nach § 10 des Landesorganisationsgesetzes errichtet.