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Gesetz zur Errichtung eines Landesinstituts für Lehrerbildung§ 1 Errichtung und Auflösung
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ID212262/1#abs-1 (1) Das Landesinstitut für Lehrerbildung ist mit
Inkrafttreten dieses Gesetzes als nachgeordnete Einrichtung des für Schule
zuständigen Ministeriums errichtet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ID212262/1#abs-2 (2) Gleichzeitig sind das Landesprüfungsamt für
Lehrkräfte sowie die staatlichen Studienseminare Bernau, Cottbus,
Neuruppin und Potsdam aufgelöst.