Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Errichtung eines Landesinstituts für Lehrerbildung

Gesetz zur Errichtung eines Landesinstituts für Lehrerbildung

§ 1 Errichtung und Auflösung

Stand: 01.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ID212262/1#abs-1 (1) Das Landesinstitut für Lehrerbildung ist mit

Inkrafttreten dieses Gesetzes als nachgeordnete Einrichtung des für Schule

zuständigen Ministeriums errichtet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ID212262/1#abs-2 (2) Gleichzeitig sind das Landesprüfungsamt für

Lehrkräfte sowie die staatlichen Studienseminare Bernau, Cottbus,

Neuruppin und Potsdam aufgelöst.

§ 2