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§ 1 ID212262 (Brandenburg) — Errichtung und Auflösung

Gesetz zur Errichtung eines Landesinstituts für Lehrerbildung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Landesinstitut für Lehrerbildung ist mit

Inkrafttreten dieses Gesetzes als nachgeordnete Einrichtung des für Schule

zuständigen Ministeriums errichtet.

(2) Gleichzeitig sind das Landesprüfungsamt für

Lehrkräfte sowie die staatlichen Studienseminare Bernau, Cottbus,

Neuruppin und Potsdam aufgelöst.