Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur rechtlichen Stabilisierung der Zweckverbände für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Gesetz zur rechtlichen Stabilisierung der Zweckverbände für Wasserversorgung und …§ 17 Gerichtliche Entscheidungen
Stand: 01.08.2026
Rechtskräftige Entscheidungen bleiben unberührt.