Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur rechtlichen Stabilisierung der Zweckverbände für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Gesetz zur rechtlichen Stabilisierung der Zweckverbände für Wasserversorgung und …§ 18 Durchführungsbestimmungen
Stand: 01.08.2026
Das Ministerium des Innern erläßt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.