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Gesetz zur Erarbeitung einer Verfassung für das Land Brandenburg§ 5
Stand: 01.08.2026
Der Landtag entscheidet innerhalb von drei Monaten nach
Zusendung über den Verfassungsentwurf. Dieser bedarf zu seiner Annahme der
Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages.