Der Landtag entscheidet innerhalb von drei Monaten nach
Zusendung über den Verfassungsentwurf. Dieser bedarf zu seiner Annahme der
Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages.
Der Landtag entscheidet innerhalb von drei Monaten nach
Zusendung über den Verfassungsentwurf. Dieser bedarf zu seiner Annahme der
Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages.