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Gesetz zur Errichtung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe§ 4 Gemeinsame Fachaufsicht
Stand: 01.08.2026
Die Fachaufsicht über das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe wird in den Bereichen Boden- und Hydrogeologie von dem für Wirtschaft zuständigen Minister
und dem für Umweltschutz zuständigen Minister gemeinsam und einvernehmlich ausgeübt.