Die Fachaufsicht über das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe wird in den Bereichen Boden- und Hydrogeologie von dem für Wirtschaft zuständigen Minister
und dem für Umweltschutz zuständigen Minister gemeinsam und einvernehmlich ausgeübt.
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Die Fachaufsicht über das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe wird in den Bereichen Boden- und Hydrogeologie von dem für Wirtschaft zuständigen Minister
und dem für Umweltschutz zuständigen Minister gemeinsam und einvernehmlich ausgeübt.