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Gesetz zur Errichtung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe§ 3 Personal
Stand: 01.08.2026
Die Beamten, Angestellten und Arbeiter des Landesbergamtes und des Landesamtes für Geowissenschaften und Rohstoffe werden dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe zugeordnet.