Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Errichtung des Landesamtes für Arbeitsschutz und zur Auflösung der Ämter für Soziales und Versorgung sowie der Ämter für Immissionsschutz
Gesetz zur Errichtung des Landesamtes für Arbeitsschutz und zur Auflösung der Ämter für …§ 3 Aufgaben
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ID211704/3#abs-1 (1) Die Aufgaben und Befugnisse der Ämter für Arbeitsschutz und
Sicherheitstechnik und des Landesinstituts für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin gehen auf das Landesamt für Arbeitsschutz über.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ID211704/3#abs-2 (2) Die Aufgaben und Befugnisse der Ämter für Soziales und
Versorgung gehen auf das Landesamt für Soziales und Versorgung über.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ID211704/3#abs-3 (3) Die Aufgaben und Befugnisse der Ämter für Immissionsschutz
gehen auf das Landesumweltamt über.