Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zur Errichtung des Landesamtes für Arbeitsschutz und zur Auflösung der Ämter für Soziales und Versorgung sowie der Ämter für Immissionsschutz

Gesetz zur Errichtung des Landesamtes für Arbeitsschutz und zur Auflösung der Ämter für …

§ 4 Personal

Stand: 01.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ID211704/4#abs-1 (1) Die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Ämter für

Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und des Landesinstituts für

Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin werden dem Landesamt für Arbeitsschutz

zugeordnet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ID211704/4#abs-2 (2) Die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Ämter für Soziales

und Versorgung werden dem Landesamt für Soziales und Versorgung

zugeordnet.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ID211704/4#abs-3 (3) Die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Ämter für

Immissionsschutz werden dem Landesumweltamt zugeordnet.

§ 3