(1) Die Aufgaben und Befugnisse der Ämter für Arbeitsschutz und
Sicherheitstechnik und des Landesinstituts für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin gehen auf das Landesamt für Arbeitsschutz über.
(2) Die Aufgaben und Befugnisse der Ämter für Soziales und
Versorgung gehen auf das Landesamt für Soziales und Versorgung über.
(3) Die Aufgaben und Befugnisse der Ämter für Immissionsschutz
gehen auf das Landesumweltamt über.