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Gesetz zur Regelung der Übertragung der Kataster- und Vermessungsämter auf die Landkreise …

§ 1 Aufgabenwahrnehmung

Stand: 01.08.2026

Brandenburg

Die Aufgaben nach dem Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz, die bisher von

den staatlichen Kataster- und Vermessungsämtern wahrgenommen werden, gehen am 1.

Januar 1995 auf die Landkreise und kreisfreien Städte als Pflichtaufgaben zur

Erfüllung nach Weisung über.

§ 2