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§ 1 ID211523 (Brandenburg) — Aufgabenwahrnehmung

Gesetz zur Regelung der Übertragung der Kataster- und Vermessungsämter auf die Landkreise und kreisfreien Städte

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Aufgaben nach dem Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz, die bisher von

den staatlichen Kataster- und Vermessungsämtern wahrgenommen werden, gehen am 1.

Januar 1995 auf die Landkreise und kreisfreien Städte als Pflichtaufgaben zur

Erfüllung nach Weisung über.