Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Handwerkskammerverordnung
HwkV§ 2 Dienstvorgesetzte Stelle der Beamtinnen und Beamten der Handwerkskammern
Stand: 26.08.2026
Die Befugnisse der dienstvorgesetzten Stelle der Beamtinnen und Beamten der Handwerkskammern üben aus gegenüber
1. der Hauptgeschäftsführung das für Wirtschaft zuständige Ministerium und
2. den sonstigen Beamtinnen und Beamten der Handwerkskammern die Hauptgeschäftsführung.