Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Handwerkskammerverordnung
HwkV§ 3 Zusatz zu Grundamtsbezeichnungen
Stand: 26.08.2026
Für die Beamtinnen und Beamten der Handwerkskammern wird zu den Grundamtsbezeichnungen „Inspektor“, „Oberinspektor“, „Amtmann“, „Amtsrat“, und „Oberamtsrat“ der Zusatz „Handwerkskammer-“ festgesetzt.