Gesetze / Verordnung über die Gründung, Tätigkeit und Umwandlung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks

HwPGV

§ 1 Grundsätze

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HwPGV/1#abs-1 (1) Produktionsgenossenschaften des Handwerks (nachfolgend PGH genannt) sind der freiwillige Zusammenschluß von Handwerkern und arbeiten auf der Grundlage des genossenschaftlichen Eigentums.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HwPGV/1#abs-2 (2) PGH sind juristisch selbständig und haften für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen.

§ 2