Gesetze / Verordnung über die Gründung, Tätigkeit und Umwandlung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks
HwPGV§ 1 Grundsätze
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HwPGV/1#abs-1 (1) Produktionsgenossenschaften des Handwerks (nachfolgend PGH genannt) sind der freiwillige Zusammenschluß von Handwerkern und arbeiten auf der Grundlage des genossenschaftlichen Eigentums.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HwPGV/1#abs-2 (2) PGH sind juristisch selbständig und haften für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen.