§ 7b
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 61
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 13.05.2015 – 8 C 12/14Anspruch auf Ausübungsberechtigung nach unzulässiger selbständiger HandwerksausübungZitiert von 25
- OVG Niedersachsen, 04.07.2011 – 8 LA 288/10Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO; Anforderungen an den Nachweis einer Tätigkeit in leitender Stellung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- VG Gelsenkirchen, 23.10.2007 – 9 K 3112/06
- VG Koblenz, 04.08.2020 – 5 K 52/20.KOZitiert von 1
- VG Gelsenkirchen, 31.01.2012 – 19 K 1479/10Zitiert von 1
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2025 – 6 A 10529/25.OVG
Zuletzt entschieden
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2025 – 6 A 10586/25.OVG
- VG Bayreuth, 02.10.2025 – B 8 E 25.1027
- VG Saarland Saarlouis, 03.09.2025 – 1 L 1332/25Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7b HwO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HwO/7b#abs-1 (1) Eine Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke, ausgenommen in den Fällen der Nummern 12 und 33 bis 37 der Anlage A, erhält, wer
Permalink zu Abs. 1arecht.nulegal.eu/gesetze/HwO/7b#abs-1a (1a) Die für die selbständige Handwerksausübung erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse gelten in der Regel durch die Berufserfahrung nach Absatz 1 Nr. 2 als nachgewiesen. Soweit dies nicht der Fall ist, sind die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an Lehrgängen oder auf sonstige Weise nachzuweisen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HwO/7b#abs-2 (2) Die Ausübungsberechtigung wird auf Antrag des Gewerbetreibenden von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer zu den Voraussetzungen des Absatzes 1 erteilt. Im Übrigen gilt § 8 Abs. 3 Satz 2 bis 5 und Abs. 4 entsprechend.