§ 42m
Stand: 10.01.2020
Sofern die Umschulungsordnung (§ 42j) oder eine Regelung der Handwerkskammer (§ 42k) Zulassungsvoraussetzungen vorsieht, sind ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland zu berücksichtigen.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 42m HwO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Sachsen, 05.10.2022 – 5 A 281/21Zitiert von 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2013 – L 34 AS 2690/12Zitiert von 3
- LSG Sachsen-Anhalt, 18.12.2012 – L 5 AS 645/12 B ERZitiert von 2
- BSG, 12.10.2017 – B 11 AL 20/16 RBerufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Ausbildungsvergütung - Jugendhilfeleistung - Übernahme der Kosten durch Jugendhilfeträger - Feststellung des Leistungsanspruchs des Jugendhilfeträgers - gleichartige Sozialleistung - Vorrang-Nachrang-RegelungZitiert von 7
- OVG Saarland, 25.02.2026 – 1 A 169/23
- VG Bayreuth, 16.08.2022 – B 10 K 20.1487
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 42m HwO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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12.12.2019 Ausfertigung
§ 42m umnummeriert und geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I 2522)
BGBl. 2019 I S. 2522
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.