§ 22a
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- VG Berlin, 21.09.2022 – 3 K 52/21Zitiert von 1
- OVG NRW, 23.10.2015 – 4 B 348/15Zitiert von 6
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer
1.
Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder
2.
wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.