§ 22a
Stand: 10.06.2019
Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer
1.
Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder
2.
wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 22a HwO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Berlin, 21.09.2022 – 3 K 52/21Zitiert von 1
- OVG NRW, 23.10.2015 – 4 B 348/15Zitiert von 6
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.