Gesetze / Handwerksordnung

HwO

§ 22a

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer

1.
Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder
2.
wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.
§ 22 § 22b