§ 101
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 101 HwO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Freiburg, 19.06.2024 – 1 K 3575/22
- VGH Baden-Württemberg, 03.02.2014 – 9 S 885/13Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung im Streit um die Entziehung des Doktorgrades KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- BGH, 12.09.2022 – AnwZ (Brfg) 41/21Ungültigerklärung der Wahl eines Rechtsanwalts zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer
- BVerwG, 14.04.2021 – 9 A 8/19, 9 A 8/19 (9 A 7/20)Richterablehnung: Erfolglosigkeit eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit nach Urteilsverkündung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BVerwG, 24.02.2020 – 9 BN 9/18Normenkontrolle einer Beitragssatzung; Beitragserhebungspflicht und kommunale FinanzhoheitZitiert von 28
- BVerwG, 04.10.2005 – 6 B 63.05
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 12.03.2003 – 8 A 2398/02Zitiert von 9
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 101 HwO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HwO/101#abs-1 (1) Gegen die Rechtsgültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte innerhalb von einem Monat nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben; der Einspruch eines Inhabers eines Betriebs eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes kann sich nur gegen die Wahl der Vertreter der Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe, der Einspruch eines Gesellen oder anderen Arbeitnehmers mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung nur gegen die Wahl der Vertreter der Arbeitnehmer richten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HwO/101#abs-2 (2) Der Einspruch gegen die Wahl eines Gewählten kann nur auf eine Verletzung der Vorschriften der §§ 96 bis 99 gestützt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HwO/101#abs-3 (3) Richtet sich der Einspruch gegen die Wahl insgesamt, so ist er binnen einem Monat nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses bei der Handwerkskammer einzulegen. Er kann nur darauf gestützt werden, daß