Gesetze / Holzmechanikerausbildungsverordnung

HolzmechAusbV

§ 24 Prüfungsbereiche

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

Bund

In der Fachrichtung Montieren von Innenausbauten und Bauelementen findet die Abschlussprüfung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Montieren eines Innenausbaus oder eines Bauelementes,
2.
Montagetechnik,
3.
Maschinentechnik sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
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