Gesetze / Holzmechanikerausbildungsverordnung HolzmechAusbV § 2 Dauer der Berufsausbildung Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019 Bund Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.