Gesetze / Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung
HkRNDV§ 18 Voraussetzungen für die Ausstellung von Regionalnachweisen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HkRNDV/18?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Auf Antrag des Anlagenbetreibers stellt die Registerverwaltung einen Regionalnachweis pro netto erzeugter Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien aus und verbucht ihn auf dem Konto des Anlagenbetreibers, dem die Anlage zugeordnet ist, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HkRNDV/18?asof=2019-06-10#abs-2 (2) § 12 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 und 5, § 14 und § 15 sind entsprechend anzuwenden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HkRNDV/18?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Dem Anlagenbetreiber und seinem Dienstleister ist es untersagt, einen Regionalnachweis für eine Strommenge zu beantragen,