Gesetze / Hinweisgeberschutzgesetz
HinSchG§ 20 Errichtung und Zuständigkeit externer Meldestellen der Länder
Stand: 02.07.2023
Jedes Land kann eine eigene externe Meldestelle einrichten für Meldungen, die die jeweilige Landesverwaltung und die jeweiligen Kommunalverwaltungen betreffen.