Gesetze / Heimpersonalverordnung
HeimPersV§ 2 Eignung des Heimleiters
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Magdeburg, 02.06.2017 – 6 B 44/17
- VG Magdeburg, 10.12.2015 – 6 A 99/15
- BSG, 22.04.2009 – B 3 P 14/07 RPflegeversicherung: Zulässigkeit der Delegation von Aufgaben der verantwortlichen Pflegefachkraft auf nachgeordnete Mitarbeiter nur bei deren eigener Qualifikation als Pflegefachkraft KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2013 – 5 Sa 556/12
- VG Karlsruhe, 14.01.2010 – 6 K 1545/08
- LSG Baden-Württemberg, 16.11.2007 – L 4 P 2359/04
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 HeimPersV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HeimPersV/2#abs-1 (1) Wer ein Heim leitet, muß hierzu persönlich und fachlich geeignet sein. Er muß nach seiner Persönlichkeit, seiner Ausbildung und seinem beruflichen Werdegang die Gewähr dafür bieten, daß das jeweilige Heim entsprechend den Interessen und Bedürfnissen seiner Bewohner sachgerecht und wirtschaftlich geleitet wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HeimPersV/2#abs-2 (2) Als Heimleiter ist fachlich geeignet, wer
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HeimPersV/2#abs-3 (3) Wird das Heim von mehreren Personen geleitet, so muß jede dieser Personen die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllen.