Gesetze / Heimmindestbauverordnung HeimMindBauV § 12 Heizung Stand: 10.06.2019 Bund Durch geeignete Heizanlagen ist für alle Räume, Treppenräume, Flure und sanitäre Anlagen eine den Bedürfnissen der Heimbewohner angepaßte Temperatur sicherzustellen.