Gesetze / Heimmindestbauverordnung
HeimMindBauV§ 13 Gebäudezugänge
Stand: 10.06.2019
Die Eingangsebene der von den Bewohnern benutzten Gebäude einer Einrichtung soll von der öffentlichen Verkehrsfläche stufenlos erreichbar sein. Der Zugang muß beleuchtbar sein.