Gesetze / Heimgesetz

HeimG

§ 24 Anwendbarkeit der Gewerbeordnung

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Auf die den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegenden Heime, die gewerblich betrieben werden, finden die Vorschriften der Gewerbeordnung Anwendung, soweit nicht dieses Gesetz besondere Bestimmungen enthält.

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