§ 24 Anwendbarkeit der Gewerbeordnung
Stand: 10.06.2019
Auf die den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegenden Heime, die gewerblich betrieben werden, finden die Vorschriften der Gewerbeordnung Anwendung, soweit nicht dieses Gesetz besondere Bestimmungen enthält.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 24 HeimG →
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