Gesetze / Erstes Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes
HeimGÄndG 1Art 5 Inkrafttreten
Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft.