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Art 5 HeimGÄndG 1 — Inkrafttreten

Erstes Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft.