Gesetze / Erstes Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes

HeimGÄndG 1

Art 4 Anwendung auf bestehende Heimverhältnisse

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HeimG%C3%84ndG%201/4#abs-1 (1) Heimverhältnisse auf Grund von Verträgen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen worden sind, richten sich von diesem Zeitpunkt an nach dem neuen Recht.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HeimG%C3%84ndG%201/4#abs-2 (2) § 14 Abs. 3 Satz 2 ist nicht auf Leistungen auf Grund von Verträgen anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen worden sind.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HeimG%C3%84ndG%201/4#abs-3 (3) § 14 Abs. 4 ist in bezug auf die Verzinsung nicht auf Heimverhältnisse anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vereinbart worden sind, wenn der Ausschluß der Verzinsung ausdrücklich vereinbart worden ist.

Art 3 Art 5