Gesetze / Landesrecht Bayern / HeilfürsV · GVBl. S. 93, BayRS 2032-3-2-6-I
Verordnung über die freie Heilfürsorge für die Polizei
10 Normen · Ausgangsfassung vom 19.03.1987 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
26.03.2019 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 Abs. 89 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.