Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Heilberufsgesetz
HeilBerG§ 114 Bildung der Gutachterstelle
Stand: 30.07.2026
Bei der Landesärztekammer Brandenburg wird eine Gutachterstelle nach dem Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden als Einrichtung der Kammer gebildet.