Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Heilberufsgesetz
HeilBerG§ 115 Aufgaben der Gutachterstelle
Stand: 30.07.2026
Die Gutachterstelle nimmt die in § 5 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden bezeichneten Aufgaben wahr.