Gesetze / Handelsregisterverordnung
HRVAnlage 6 (zu § 50 Abs. 1)
Stand: 07.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
(Fundstelle: BGBl. I 2001, 3694;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
| Handelsregister des Amtsgerichts | Abteilung A | Nummer der Firma: HR A | ||
| Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts | ||||
| 1. | Anzahl der bisherigen Eintragungen: | |||
| 2. | a) | Firma: | ||
| b) | Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift Zweigniederlassungen: | |||
| c) | Gegenstand des Unternehmens: 1) | |||
| 3. | a) | Allgemeine Vertretungsregelung: | ||
| b) | Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis: | |||
| 4. | Prokura: | |||
| 5. | a) | Rechtsform, Beginn und Satzung: | ||
| b) | Sonstige Rechtsverhältnisse: | |||
| c) | Kommanditisten, Mitglieder 2): | |||
| 6. | Tag der letzten Eintragung: | |||
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Anmerkung: Die beiden Kopfzeilen müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.
Änderungsverlauf
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23.10.2008 Ausfertigung
Anlage 6 eingefügt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I 2026)
BGBl. 2008 I S. 2026
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.