Gesetze / Handelsregisterverordnung
HRV§ 3
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HdlRegVfg/3#abs-1 (1) Das Handelsregister besteht aus zwei Abteilungen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HdlRegVfg/3#abs-2 (2) In die Abteilung A werden eingetragen die Einzelkaufleute, die in den § 33 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten juristischen Personen sowie die offenen Handelsgesellschaften, die Kommanditgesellschaften und die Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigungen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HdlRegVfg/3#abs-3 (3) In die Abteilung B werden eingetragen die Aktiengesellschaften, die SE, die Kommanditgesellschaften auf Aktien, die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 3 HRV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- KG, 16.04.2012 – 25 W 39/12Zitiert von 4
- LSG NRW, 08.02.2017 – L 8 R 162/15Arbeitsförderung - Statusfeststellung - Notärztin im Rettungsdienst - Notarztträgerverein - Tätigkeit auf Honorarbasis - Vergabe von Einzelaufträgen - Kriterien der Weisungsgebundenheit und Eingliederung - selbständige Tätigkeit - keine Versicherungspflicht KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
- OVG NRW, 05.04.2012 – 3 A 2663/09Zitiert von 5
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
22.06.1998 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 22. Juni 1998 (BGBl. I 1474)
BGBl. 1998 I S. 1474
BGBl. 1998 I S. 1474 Gesetzgebungsmaterialien
-
06.07.1995 Ausfertigung
§ 3 geändert und eingefügt und aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Juli 1995 (BGBl. I 911)
BGBl. 1995 I S. 911
BGBl. 1995 I S. 911
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.