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Artikel 23 · BT-Drs. 13/8444 · S. 87

Zu Artikel 23 (Änderung der Handelsregister-

Zu Artikel 23 (Änderung der Handelsregister-
verfügung)
Zu Nummer 1 (§ 3 HRV)
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung
aus der Aufhebung von § 36 HGB (Artikel 3 Nr. 18).
Zu Nummer 2 (§ 24 HRV)
Die im Entwurf vorgesehene gesetzliche Pflicht zur
Einreichung der Geschäftsanschrift der in das Han-
delsregister eingetragenen Unternehmen (s. dazu im
einzelnen die Begründung zu Artikel 20 Nr. 1 Buch-
stabe c - § 125 Abs. 3 FGG-E) soll in § 24 der Han-
delsregisterverfügung (HRV) konkretisiert werden.
§ 24 HRV bietet sich dazu als Standort an, weil er
schon die entsprechende, bisher aber nur freiwillig
zu erfüllende Verpflichtung erhält.
Außerdem soll auch die gesetzliche Pflicht zur An-
meldung des Geburtsdatums der einzutragenden
Personen (s. dazu ebenfalls im einzelnen die Begrün-
dung zu Artikel 20 Nr. 1 Buchstabe c - § 125 Abs. 3
FGG-E) an dieser Stelle konkretisiert werden, soweit
Drucksache 13/8444 Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode
dies nicht bereits in gesetzlichen Vorschriften ge-
schehen ist.
Zu Absatz 1
Wie in § 125 Abs. 3 Satz 1 FGG-E (Artikel 20 Nr. 1
Buchstabe c) vorgesehen, sind bei der Anmeldung
zum Handelsregister künftig auch die Geburtsdaten
der einzutragenden Personen anzugeben. Neben
Einzelkaufleuten, Gesellschaftern, Prokuristen, Vor-
standsmitgliedern, Geschäftsführern und Abwick
-
lern, die in Absatz 1 ausdrücklich erwähnt sind, wer-
den davon auch die besonderen Vertreter nach § 13 e
Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 HGB, § 106 Abs. 3 Versiche-
rungsaufsichtsgesetz und § 53 Abs. 2 Nr. 1 Kredit-
wesengesetz sowie alle sonstigen namentlich in das
Handelsregister einzutragenden natürlichen Perso-
nen erfaßt. Das Zwangsgeldverfahren entsprechend
§ 14 HGB findet hier Anwendung (s. Artikel 20 Nr. 1
Buchstabe c - § 125 Abs. 3 Satz 1 FGG-E).
Zu Absatz 2
Mit d

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.961 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 13/8444, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 462.700–467.661 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert d8123401de9b936e….

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