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Artikel 23 · BT-Drs. 13/8444 · S. 87
Zu Artikel 23 (Änderung der Handelsregister-
Zu Artikel 23 (Änderung der Handelsregister- verfügung) Zu Nummer 1 (§ 3 HRV) Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung aus der Aufhebung von § 36 HGB (Artikel 3 Nr. 18). Zu Nummer 2 (§ 24 HRV) Die im Entwurf vorgesehene gesetzliche Pflicht zur Einreichung der Geschäftsanschrift der in das Han- delsregister eingetragenen Unternehmen (s. dazu im einzelnen die Begründung zu Artikel 20 Nr. 1 Buch- stabe c - § 125 Abs. 3 FGG-E) soll in § 24 der Han- delsregisterverfügung (HRV) konkretisiert werden. § 24 HRV bietet sich dazu als Standort an, weil er schon die entsprechende, bisher aber nur freiwillig zu erfüllende Verpflichtung erhält. Außerdem soll auch die gesetzliche Pflicht zur An- meldung des Geburtsdatums der einzutragenden Personen (s. dazu ebenfalls im einzelnen die Begrün- dung zu Artikel 20 Nr. 1 Buchstabe c - § 125 Abs. 3 FGG-E) an dieser Stelle konkretisiert werden, soweit Drucksache 13/8444 Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode dies nicht bereits in gesetzlichen Vorschriften ge- schehen ist. Zu Absatz 1 Wie in § 125 Abs. 3 Satz 1 FGG-E (Artikel 20 Nr. 1 Buchstabe c) vorgesehen, sind bei der Anmeldung zum Handelsregister künftig auch die Geburtsdaten der einzutragenden Personen anzugeben. Neben Einzelkaufleuten, Gesellschaftern, Prokuristen, Vor- standsmitgliedern, Geschäftsführern und Abwick - lern, die in Absatz 1 ausdrücklich erwähnt sind, wer- den davon auch die besonderen Vertreter nach § 13 e Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 HGB, § 106 Abs. 3 Versiche- rungsaufsichtsgesetz und § 53 Abs. 2 Nr. 1 Kredit- wesengesetz sowie alle sonstigen namentlich in das Handelsregister einzutragenden natürlichen Perso- nen erfaßt. Das Zwangsgeldverfahren entsprechend § 14 HGB findet hier Anwendung (s. Artikel 20 Nr. 1 Buchstabe c - § 125 Abs. 3 Satz 1 FGG-E). Zu Absatz 2 Mit d
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.961 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 13/8444, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 462.700–467.661 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert d8123401de9b936e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP