Gesetze / Handelsregisterverordnung
HRV§ 19a
Stand: 10.06.2019
(weggefallen)
Änderungsverlauf
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06.07.1995 Ausfertigung
§ 19a geändert und eingefügt und aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Juli 1995 (BGBl. I 911)
BGBl. 1995 I S. 911
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.