Gesetze / Hanfeinfuhrverordnung

HanfEinfV

§ 8 Muster, Formulare

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HanfEinfV/8#abs-1 (1) Für die nach den in § 1 genannten Rechtsakten oder dieser Verordnung vorgeschriebenen Anträge und Bescheinigungen kann die Bundesanstalt Muster im Bundesanzeiger bekannt geben oder Formulare bereithalten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HanfEinfV/8#abs-2 (2) Soweit Muster bekannt gegeben oder Formulare bereitgehalten werden, sind diese zu verwenden.

§ 7 § 9