Gesetze / Hanfeinfuhrverordnung
HanfEinfV§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union hinsichtlich der Einfuhr von Hanf aus Drittländern im Rahmen der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte.
Änderungsverlauf
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11.12.2012 Ausfertigung
§ 1 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2012 (BGBl. I 2653)
BGBl. 2012 I S. 2653
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