Gesetze / Halbleiterschutzgesetz
HalblSchG§ 5 Entstehung des Schutzes, Schutzdauer
Stand: 19.11.2021
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- OLG Saarbrücken, 05.01.2023 – 4 W 17/22Zitiert von 1
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HalblSchG/5#abs-1 (1) Der Schutz der Topographie entsteht
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HalblSchG/5#abs-2 (2) Der Schutz der Topographie endet mit Ablauf des zehnten Kalenderjahres nach dem Jahr des Schutzbeginns.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HalblSchG/5#abs-3 (3) Der Schutz der Topographie kann nur geltend gemacht werden, wenn die Topographie beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet worden ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/HalblSchG/5#abs-4 (4) Der Schutz der Topographie kann nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn die Topographie nicht innerhalb von fünfzehn Jahren nach dem Tag der ersten Aufzeichnung nicht nur vertraulich geschäftlich verwertet oder beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet wird.