Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Hafenschiffer/zur Hafenschifferin
HafenSchAusbV§ 2 Ausbildungsdauer
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Die Ausbildung dauert drei Jahre.